"Berlin. Geringes Aufsehen erregte der Fall mehrerer biologischer Jungen im Alter von 13 und 14 Jahren, die erklärten, dass ihr soziales Geschlecht weiblich sei. Wegen des Diskriminierungsverbotes wurde vom Oberverwaltungsgericht entschieden, dass sie grundsätzlich wie Mädchen zu behandeln seien. Sie dürften ohne Einschränkungen Damen-WCs und Mädchen-Umkleiden sowie Mädchen-Duschen betreten und benutzen. Darauf vorgebrachte Beschwerden einiger Personen mit biologischem weiblichen Geschlecht wurden wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot mit Ordnungsstrafen geahndet."
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Zwei Feministinnen sitzen beim Frühstück. Sagt die eine: „Reichst du mir mal bitte die SalzstreuerIn.“
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adsf
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