Hannover: 65 Mio. Euro extra in 2015 für 1.300 Flüchtlinge
Die vollständige Pressemeldung der Stadt Hannover finden Sie hier:
Nachtragshaushalt mit 65 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen – Sofortprogramm Teil II schafft Wohnplätze für weitere 1.300 Flüchtlinge
Die Landeshauptstadt Hannover wird zur Finanzierung der Unterbringung und Betreuung einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorlegen. Veranschlagt wird hierfür ein Volumen von 65 Millionen Euro, wie Baudezernat Uwe Bodemann und Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann heute (Montag) erläuterten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll bereits in dieser Woche im Finanzausschuss des Rates vorgelegt werden.
Derzeit schafft die Stadt im Rahmen eines ersten im vorigen Herbst beschlossenen "Sofortprogramms" derzeit rund 1.300 Wohnplätze. Dazu zählen unter anderem 300 Plätze im ehemaligen Oststadtkrankenhaus, ebenso zwei Neubauten und mehrere Modulanlagen. Neben zwei Modulbauten in Stöcken und in Anderten mit je 100 Plätzen sind bereits fünf weitere Standorte in unterschiedlichen Stadtteilen benannt.
a) Alt-Vinnhorst
b) Sahlkamp / Vahrenheider Markt
c) Feodor-Lynen-Straße
d) Laher-Feld-Straße
e) Wülferoder Straße / Bergstraße.
Darüber hinaus ist mittlerweile die Aufnahmequote für Flüchtlinge für die Landeshauptstadt Hannover erhöht worden. Im Dezember 2014 hat das Land offiziell diese Quote für den Zeitraum Dezember 2014 bis September 2015 für die Stadt auf 2.200 Flüchtlinge festgesetzt. Weil von der bisherigen Quote 400 Personen noch nicht untergebracht werden konnten, sind nunmehr insgesamt noch rd. 2.600 Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2015 in der Stadt aufzunehmen.
Bedarf für weitere 1.300 Flüchtlinge
Damit besteht über das erste Sofortprogramm hinaus ein weiterer Bedarf von nochmals mindestens 1.300 Plätzen, für die im Haushaltsplan 2015 noch keine finanziellen Mittel veranschlagt werden konnten.
An fünf ausgewählten Standorten besteht kurzfristig die Möglichkeit, sogenannte Modulanlagen für jeweils etwa 100 aufzustellen, an mindestens zehn weiteren Standorten sollen im Laufe dieses Jahres ebenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für 100 bis 120 Flüchtlinge geschaffen werden.
Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich hat ergeben, dass bei längeren Standzeiten ein Ankauf der Anlagen für die Stadt vorteilhafter ist als eine Anmietung, die Ankaufskosten liegen schätzungsweise bei rund drei Millionen Euro je Modulanlage.
Nachtragshaushalt
Der Ankauf von mindestens 15 Modulanlagen sowie der gegebenenfalls erforderliche weitere Ausbau der Schul- und Kinderbetreuungskapazitäten erfordert einen im Haushaltsplan 2015 bisher nicht veranschlagten Investitionsbedarf von 50 Millionen Euro. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt durch zweckgebundene Kredite.
Der kurzfristig notwendige Ankauf von Modulanlagen ist dringlich. Aus diesem Grund wird der Stadtkämmerer mit der Kommunalaufsicht des niedersächsischen Innenministeriums darüber verhandeln, dass die Umsetzung dieser Maßnahme unabhängig von der Genehmigung des Haushalts sofort erfolgen kann.
Neben den reinen Investitionskosten für die Modulanlagen ist mit weiteren Folgekosten zu rechnen. Für die soziale Betreuung der Flüchtlinge sowie weiterer Sozialhilfeleistungen werden insgesamt 15 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt. Damit beläuft sich der Nachtragshaushalt für 2015 auf insgesamt 65 Millionen Euro.
Mit angemessenen Kostenerstattungen des Landes ist vorerst nicht zu rechnen. Die Erstattungsleistungen richten sich nach der Anzahl der im Vor-Vorjahr, also aktuell der in 2013 untergebrachten Flüchtlinge. Über das gesamte Jahr 2013 waren dies in der Landeshauptstadt im Durchschnitt 1.414 Flüchtlinge. Bei einer pauschalen Erstattung in Höhe von 6.195 Euro ergeben sich für 2015 maximale Erstattungsleistungen in Höhe von rd. 8,8 Millionen Euro, die bereits im Haushalt 2015 veranschlagt sind.
Aufgrund einer Berechnung auf Grundlage von Jahren mit geringeren Flüchtlingszahlen und einer insgesamt zu niedrigen Pauschale bekommt deshalb die Landeshauptstadt bei weitem keine angemessene Erstattung der tatsächlichen Kosten. Nach den Worten von Stadtkämmerer Dr. Hansmann wäre mindestens eine Pauschale von 10.000 Euro pro Flüchtling angemessen.