Parteiausschluss Edathys abgelehnt
Hannover. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy, dessen Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes von kinderpornografischem Material gegen Geldauflage eingestellt worden war, wird erwartungsgemäß nicht aus der SPD ausgeschlossen.
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Das hat die Schiedskommission beim zuständigen SPD-Bezirk Hannover am Montag einstimmig beschlossen. Man habe sich von der Unschuldsvermutung und der Nichterweislichkeit eines pornografischen Gehalts des in Frage stehen Bildmaterials leiten lassen, aber auch von der „unzulässig geforderten Selbstbezichtigung“ durch die Staatsanwaltschaft, heißt es in einer Erklärung. Maßgeblich sei gewesen, dass sich Edathys Verhalten allein in der Privatsphäre abgespielt habe. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze oder die Ordnung der SPD liege nicht vor. Allein durch sein Verhalten sei kein schwerer Schaden für die Partei entstanden, denn die mediale Aufmerksamkeit sei nicht nur ihm zuzuschreiben.
Dem SPD-Politiker wird zugutegehalten, dass er durch die sofortige Niederlegung seines Mandats versucht habe, den Schaden für die Partei zu begrenzen. Gleichwohl hat die Schiedskommission angeordnet, alle Rechte Edathys aus der Mitgliedschaft in der SPD für drei Jahre – ab 1. Juni 2015 – ruhen zu lassen. Als Begründung wird angeführt, dass das Bestellen und Herunterladen auch legalen Bildmaterials gegen die grundsätzliche Haltung und Programmatik der SPD verstößt, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen. Die Spitze der Bundes-SPD, die das Ausschlussverfahren bereits vor Beginn des Gerichtsverfahrens beantragt hatte, hat die Entscheidung der Bezirksschiedskommission Hannover zur Kenntnis genommen. Nach Angaben von Generalsekretärin Yasmin Fahimi soll nun die Begründung genau geprüft werden, bevor entschieden werde, ob der Parteivorstand Berufung gegen den Beschluss einlegen und die Bundesschiedskommission anrufen wird.
Edathy selbst hat nicht mit seinem Ausschluss gerechnet und dagegen via Facebook Wetten angenommen.