Wahl der Verfassungsrichter in Sachsen: "Undemokratische Kungel-Wahl"
Dresden. Aus Protest hat die AfD-Fraktion heute im sächsichsen Landtag den Plenarsaal verlassen, sie hält die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes Sachsen für eine undemokratische Kungel-Wahl:
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Protest gegen undemokratische Kungel-Wahl: AfD-Fraktion verlässt Plenarsaal
Zum Auszug der AfD-Fraktion bei der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes Sachsen, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Uwe Wurlitzer:
„Die AfD-Fraktion hat an der Wahl der vom Präsidium des Landtages vorgeschlagenen nichtberufsrichterlichen Mitglieder bzw. Stellvertreter aus Protest nicht teilgenommen. Nach unseren Informationen hat eine informelle Runde aus Vertretern von CDU, SPD und Grünen die zu wählenden Verfassungsrichter ausgesucht. Die AfD wurde an dieser Runde weder beteiligt noch von ihr informiert.
Weiterhin ist uns bekannt, dass die Grünen ihre Wahlentscheidung nicht nach fachlichen, sondern nach verqueren ideologischen Gründen getroffen haben. Sie haben damit höchstqualifizierte Kandidaten – die jahrelang Mitglied des Verfassungsgerichtshofes waren – von der Liste gestrichen.
Wir bedauern, dass CDU und SPD dieses Spiel aus Konsensgründen mitgemacht haben. An einer Wahl mit solch undemokratischem Verfahren beteiligt sich die AfD-Fraktion nicht."