LG Hamburg untersagt Facebook-Hass-Kommentare gegen Dunja Hayali
(pt) Die Journalistin und ZDF-Moderatorin Dunja Hayali hat mit Hilfe ihres Anwalts Christlieb Klages von der Berliner Kanzlei KVLEGAL beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Facebook-Nutzer wegen beleidigender Äußerungen erwirkt, mit der dem Täter verboten wurde, bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro - ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - zu behaupten, Dunja Hayali sei
„ein dummes Stück Scheiße was ihre geistige Verwirrung zum Ausdruck bringen muss“ und / oder
„Gehirntote in der Merkelpropaganda“ und / oder
„Ihr ZDF Leute habt gelernt, von eurem großen Vorbild Josef Göbbels und seiner Propaganda“
Diese 'Hass-Kommentare' auf der Facebook-Seite von Dunja Hayali stammen ihrem Anwalt Christlieb Klages zufolge aus der ersten Januar-Hälfte 2016. Der Facebook-Name, unter dem die oben erwähnten Kommentare gepostet wurden, soll Rückschlüsse auf den Klarnamen zugelassen haben, wodurch die Einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher zugestellt werden konnte. Gegen die Einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden.
Facebook: LG Hamburg untersagt Hass-Kommentare gegen Dunja Hayali
Die Journalistin und ZDF-Moderatorin Dunja Hayali hat mit Hilfe ihres Anwalts Christlieb Klages von der Berliner Kanzlei KVLEGAL beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Facebook-Nutzer wegen beleidigender Äußerungen erwirkt, mit der dem Täter verboten wurde, bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro - ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu behaupten, Dunja Hayali sei
„ein dummes Stück Scheiße was ihre geistige Verwirrung zum Ausdruck bringen muss“ und / oder
„Gehirntote in der Merkelpropaganda“ und / oder
„Ihr ZDF Leute habt gelernt, von eurem großen Vorbild Josef Göbbels und seiner Propaganda“
Diese Hass-Kommentare auf der Facebook-Seite von Dunja Hayali stammen ihrem Anwalt Christlieb Klages zufolge aus der ersten Januar-Hälfte 2016. Der Facebook-Name, unter die oben erwähnten Kommentare gepostet wurde, soll Rückschlüsse auf den Klarnamen zugelassen haben. So konnte die Einstweilige Verfügung inzwischen per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Gegen die EV kann Widerspruch eingelegt werden